In einem Bußgeldbescheid wurde ein Fahrverbot angeordnet, ich bin jedoch dringend auf mein Fahrzeug angewiesen. Kann mir geholfen werden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 21.07.2012

Artikel_21_07_12In einem Bußgeldbescheid wurde ein Fahrverbot angeordnet, ich bin jedoch dringend auf mein Fahrzeug angewiesen. Kann mir geholfen werden?

Grundsätzlich ja. Es kommt jedoch darauf an, aus welchen Gründen Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass mit einem Fahrverbot einhergehende finanzielle Einbußen und auch längere Fahrzeiten, z.B. um mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Arbeitsplatz zu erreichen, vom Betroffenen hingenommen werden müssen. Allerdings kann durch eine gute Verteidigung in vielen Fällen erreicht werden, dass vom Fahrverbot abgesehen wird. So wies die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins am 29.05.2012 auf ein Urteil des Amtsgerichts Borna vom 28.09.2011 hin. Das Gericht hat im entschiedenen Fall trotz einschlägiger Voreintragungen des Betroffenen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vom Fahrverbot gegen eine Erhöhung der Geldbuße abgesehen, weil er auf das Fahrzeug angewiesen sei, um sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie zu fahren.  Zudem war der Betroffene im Baugewerbe tätig und musste im Rahmen dieser Tätigkeit von einer Baustelle zur anderen fahren. Ob von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, ist somit immer im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu beurteilen. So kann u.U. auch eine missverständliche Beschilderung dazu führen, dass das Fahrverbot entfällt. Es ist daher empfehlenswert sich von einem im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser kann den Tatvorwurf prüfen und eine professionelle Verteidigung vorbereiten. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de; Der Autor ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.


Darf mir meine Rechtsschutzversicherung vorschreiben, welcher Rechtsanwalt mich in einem Rechtsstreit vertreten darf? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen,Verkehrsrecht,Versicherungsrecht von Thomas Ewert 07.07.2012

Artikel_07_07_12Darf mir meine Rechtsschutzversicherung vorschreiben, welcher Rechtsanwalt mich in einem Rechtsstreit vertreten darf?

Nein. Die freie Anwaltswahl ist in § 127 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich festgeschrieben. Dort heißt es: „Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll … frei zu wählen.“ Einige Rechtsschutzversicherungen sprechen in der Deckungszusage oder bei einer telefonischen Anfrage eine Empfehlung für einen Rechtsanwalt aus, der Sie vertreten kann. Das ist jedoch nur eine Empfehlung. Letztlich können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, der aus Ihrer Sicht Ihre Interessen am besten vertritt und zu dem ein Vertrauensverhältnis besteht. Auch bei einem Arztbesuch lassen Sie sich von der Krankenversicherung den Arzt nicht vorschreiben, sondern wählen einen Arzt Ihres Vertrauens. Zudem informierte die Rechtsanwaltskammer Brandenburg in ihrem Newsletter vom 25.06.2012 über ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg. Dieses hob ein Urteil des Landgerichts Bamberg im Berufungsverfahren auf. Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg führte aus: „Damit wurde der verklagten Rechtsschutzversicherung verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird.“ Das Urteil hat das gesetzlich gesicherte Recht der Versicherungsnehmer bestätigt, den Anwalt frei wählen zu dürfen, ohne dass negative Folgen im Rechtsschutzversicherungsvertrag eintreten. Weitere Informationen: www.kanzlei-ewert.de; Der Autor ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.