In einem Bußgeldbescheid wurde ein Fahrverbot angeordnet, ich bin jedoch dringend auf mein Fahrzeug angewiesen. Kann mir geholfen werden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 21.07.2012

Artikel_21_07_12In einem Bußgeldbescheid wurde ein Fahrverbot angeordnet, ich bin jedoch dringend auf mein Fahrzeug angewiesen. Kann mir geholfen werden?

Grundsätzlich ja. Es kommt jedoch darauf an, aus welchen Gründen Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass mit einem Fahrverbot einhergehende finanzielle Einbußen und auch längere Fahrzeiten, z.B. um mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Arbeitsplatz zu erreichen, vom Betroffenen hingenommen werden müssen. Allerdings kann durch eine gute Verteidigung in vielen Fällen erreicht werden, dass vom Fahrverbot abgesehen wird. So wies die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins am 29.05.2012 auf ein Urteil des Amtsgerichts Borna vom 28.09.2011 hin. Das Gericht hat im entschiedenen Fall trotz einschlägiger Voreintragungen des Betroffenen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vom Fahrverbot gegen eine Erhöhung der Geldbuße abgesehen, weil er auf das Fahrzeug angewiesen sei, um sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie zu fahren.  Zudem war der Betroffene im Baugewerbe tätig und musste im Rahmen dieser Tätigkeit von einer Baustelle zur anderen fahren. Ob von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, ist somit immer im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu beurteilen. So kann u.U. auch eine missverständliche Beschilderung dazu führen, dass das Fahrverbot entfällt. Es ist daher empfehlenswert sich von einem im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser kann den Tatvorwurf prüfen und eine professionelle Verteidigung vorbereiten. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de; Der Autor ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.