Hat eine Steuerhinterziehung auch Auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Hat eine Steuerhinterziehung auch Auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis?
Neben strafrechtlichen drohen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Der Arbeitnehmer muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 07.01.2014, auf welches das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 31.01.2014 in einer Pressmitteilung hinweist, zumindest mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Im entschiedenen Fall hatte eine langjährige Mitarbeiterin eines Reinigungsunternehmens, die auch als Vorarbeiterin und Objektleiterin beschäftigt wurde, einen Teil ihrer Arbeitsleistung über zwei geringfügig beschäftigte Mitarbeiter abrechnen lassen, die ihr das Geld dann auszahlten. So steigerte die Mitarbeiterin ihr Nettoeinkommen. Die Mitarbeiterin trug vor, der Betriebsleiter habe diese Abrechnung vorgeschlagen. Diesen Einwand ließ das Arbeitsgericht jedoch nicht zu. Nach Ansicht der Richter habe die Mitarbeiterin nicht ernsthaft damit rechnen dürfen, dass die unter Umständen vom Betriebsleiter vorgeschlagene Vorgehensweise von der auswärtigen Geschäftsleitung gebilligt werde. Grundsätzlich sei zwar bei verhaltensbedingten Gründen vor einer Kündigung eine Abmahnung auszusprechen, damit der Mitarbeiter sein Fehlverhalten erkennen und abstellen kann. Die Abmahnung hielt das Gericht hier jedoch für entbehrlich. Die Mitarbeiterin habe in erster Linie sich selbst begünstigt. Die fristlose Kündigung wurde jedoch wegen eines formalen Fehlers für unwirksam erklärt. Nach Erhalt einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst werden auch rechtswidrige oder formal fehlerhafte Kündigungen wirksam. Gerade bei einer fristlosen bzw. verhaltensbedingten Kündigung droht zudem eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, wenn die Kündigung wirksam wird. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht: www.kanzlei-ewert.de; Der Autor ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.