Welche Rechte kann ich geltend machen, wenn mir während der Schwangerschaft gekündigt wird? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Welche Rechte kann ich geltend machen, wenn mir während der Schwangerschaft gekündigt wird?
Zunächst ist die Kündigung unwirksam, weil der besondere Kündigungsschutz des § 9 Mutterschutzgesetz gilt. Wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht bekannt war, sind Sie verpflichtet diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber mitzuteilen. Weiterhin müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, weil sonst auch eine unrechtmäßige Kündigung wirksam wird. Weiterhin hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 12.12.2013 entschieden, dass eine Kündigung unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz auch einen Entschädigungsanspruch der Arbeitnehmerin nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auslösen kann. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber zunächst versucht die Schwangere dazu zu bewegen das ärztliche Beschäftigungsverbot zu ignorieren. In der weiteren Folge wurde festgestellt, dass das Kind im Mutterleib gestorben war und die Arbeitnehmerin sich am Folgetag einem Eingriff unterziehen muss. Als die Mitarbeiterin den Arbeitgeber von dieser Entwicklung in Kenntnis setzte kündigte dieser noch am selben Tag das Arbeitsverhältnis. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte aufgrund dieses Verhaltens des Arbeitgebers das Urteil des Landesarbeitsgerichts, das nach Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 3.000,00 Euro wegen dieser Kündigung zugesprochen hat. Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Rechte umfassend zu wahren. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht: www.kanzlei-ewert.de; Der Autor ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.