Entscheidet meine Rechtsschutzversicherung, ob ich einen Rechtsanwalt mit der Bearbeitung meines Problems beauftragen darf? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Entscheidet meine Rechtsschutzversicherung, ob ich einen Rechtsanwalt mit der Bearbeitung meines Problems beauftragen darf?
Nein. Sie haben das Recht auf freie Anwaltswahl und auf Erstattung der Rechtsberatungskosten bei einem Rechtsschutzfall. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 07.11.2013 entschieden, dass dieses Recht allgemeingültig und verbindlich ist. Die Interessen der Versicherten sollen umfassend geschützt werden. Die Rechtsschutzversicherung war im entschiedenen Fall der Ansicht, es sei nicht erforderlich gewesen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Vielmehr hätte die Angelegenheit auch durch einen Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherung bearbeitet werden können. Aus diesem Grund hatte die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Rechtsberatungskosten abgelehnt. Dies ist jedoch nicht zulässig. Das Gericht hat ausdrücklich klargestellt, dass die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten nicht deswegen verweigern dürfe, weil nach ihrer Ansicht die Inanspruchnahme eines externen vom Versicherungsnehmer frei gewählten Rechtsvertreters nicht notwendig gewesen sei. Es liegt damit nicht in dem Ermessen der Rechtsschutzversicherung ob der Versicherte einen Rechtsanwalt seiner Wahl beauftragen darf. Damit hat der EuGH das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten gestärkt. Nehmen Sie bei einem rechtlichen Problem Kontakt mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf und klären Sie die weitere Vorgehensweise mit diesem ab. Sie würden sich von Ihrer Krankenkasse ja auch nicht vorschreiben lassen, ob und welchen Arzt Sie im Falle einer Erkrankung aufsuchen dürfen. Weitere Informationen zum Verkehr- und Arbeitsrecht: www.kanzlei-ewert.de; Der Autor ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.