Verkehrsunfall: Viele Versicherungen kürzen – Setzen Sie sich zur Wehr – Artikel im Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Presseartikel,Verkehrsrecht,Versicherungsrecht von Thomas Ewert 30.05.2009

artikel_30_05_09Verkehrsunfall: Viele Versicherungen kürzen – Setzen Sie sich zur Wehr

Gerade bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen kürzen viele Versicherungen bei den Schadenspositionen. So wird beispielsweise trotz Vorliegens eines Sachverständigengutachtens von Seiten der Versicherungen immer wieder versucht die dort kalkulierten Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu kürzen. Bei fiktiver Abrechnung des Geschädigten auf Basis des Gutachtens legen die Versicherungen dann die Stundenverrechnungssätze einer günstigeren freien Werkstatt zu Grunde und rechnen damit den Schadensbetrag herunter. Auch wenn die Rechtsprechung der Gerichte teils uneinheitlich ist und es auch immer auf den Einzelfall ankommt, bestehen gute Chancen sich gegen solche Kürzungen zur Wehr zu setzen. So hat das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 30.06.2008 entschieden, dass der fiktiv abrechnende Geschädigte sich nicht auf eine freie Werkstatt verweisen lassen muss. Nach Ansicht des Gerichts liege keine wirtschaftliche Gleichwertigkeit gegenüber einer Reparatur in einer Fachwerkstatt vor. Auch bei älteren Fahrzeugen habe der Geschädigte den Anspruch auf Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt. „Der Marke“ komme nach Meinung des Gerichts eine wertbildende Komponente zu, die sich auch nicht auf Grund des Alters verliere.

Auch bei der Erstattung von Mietwagenkosten oder der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall geschieht es oft, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht den gesamten Betrag zahlt.

Bei Verkehrsunfällen empfiehlt es sich daher zunächst einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Die Anwaltskosten sind grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu erstatten. Die Regulierung des Verkehrsunfalls wird so von Anfang an professionell durchgeführt und der Anwalt erklärt Ihnen, worauf Sie achten müssen, um nicht später auf einigen Kosten sitzen zu bleiben.

Einen Anwalt mit der Unfallregulierung beauftragen bedeutet nicht, die Versicherung sofort zu verklagen. Vielmehr kann man als Geschädigter mit der Versicherung auf gleicher Augenhöhe verhandeln. Ein Verkehrsanwalt berät die Geschädigten kompetent und unabhängig. Sie lassen ja ihren Zahnarzt auch nicht ihr Fahrzeug reparieren.

Gerade bei Personenschäden kann ein juristischer Laie kaum einschätzen, ob die von der Versicherung angebotene Entschädigungssumme angemessen ist. Hier stehen bei schwereren Gesundheitsverletzungen oft einige tausend Euro auf dem Spiel. Besondere Vorsicht ist auch bei Abfindungsvergleichen geboten. Hier erklärt der Geschädigte, dass er mit der Zahlung eines bestimmten Betrages durch die Versicherung insgesamt und vollständig entschädigt ist. Es werden dabei auch zukünftige und nicht vorhersehbare Schäden erfasst.

Einige Schadenspositionen sind dem Geschädigten oft gar nicht bekannt. So z.B. der Haushaltsführungsschaden, der dem Geschädigten zusteht, wenn er aufgrund unfallbedingter Verletzungen seinen Haushalt nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang führen kann.