Gebühren

Der Gang zum Rechtsanwalt erfolgt oft zu spät. Ein Grund dafür sind Ängste vor hohen unbezahlbaren Kosten und auch Ängste danach zu fragen, was die Angelegenheit voraussichtlich für Kosten auslöst.

Diese Ängste sind unbegründet. Auch wenn Sie mich im ersten Gespräch nicht nach den Kosten fragen, erläutere ich Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen können. Die Entscheidung, ob ein Prozess wirklich geführt werden soll, hängt auch davon ab, in welchem Verhältnis die Kosten zu dem angestrebten Erfolg stehen.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese innerhalb der vereinbarten Rechtsgebiete die Kosten des Rechtsanwalts und die Gerichtskosten. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihre Angelegenheit einstandspflichtig ist, kläre ich für Sie. Auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich als Serviceleistung, so dass Sie sich um nichts zu kümmern brauchen.
Haben Sie keine Angst vor der Kontaktaufnahme mit dem Anwalt, auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht. Die erste kurze Schilderung Ihres Problems, z.B. am Telefon löst noch keine Kosten aus.

Kosten entstehen erst für ein erstes Beratungsgespräch in meiner Kanzlei, in dem ich Ihnen mündlich eine erste Einschätzung der Rechtslage geben kann. Ein solches Erstberatungsgespräch darf nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für Verbraucher nicht mehr als 190,00 Euro netto zzgl. 19% USt. kosten. Das Honorar für eine schriftliche Stellungnahme darf 250,00 Euro netto zzgl. 19% USt. nicht überschreiten.
Das genaue Honorar für ein Erstberatungsgespräch soll zwischen Mandant und Rechtsanwalt vereinbart werden.

Ich biete Ihnen, als Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung, zur ersten Orientierung im Regelfall eine feststehende Honorarvereinbarung für das Erstberatungsgepräch an.

Dafür werden 42,02 Euro netto zzgl. 19 % USt, also 50,00 Euro brutto fällig.

Im Regelfall ist für das Erstberatungsgespräch ein Zeitraum von 30 min vorgesehen. Sollten umfangreiche Vertragsunterlagen oder andere Schriftstücke gesichtet und geprüft werden müssen, ist u.U. ein höherer Betrag fällig. Dies erläutere ich Ihnen jedoch vor dem Gespräch. Dann können Sie entscheiden, ob Sie sich mit mir auf eine höhere Beratungsgebühr einigen oder vom Erstberatungsgespräch Abstand nehmen.

Sollte Ihre Angelegenheit eine schriftliche Stellungnahme erfordern, weil die Vertragsunterlagen oder die Schriftstücke, die geprüft werden müssen, zu umfangreich sind und weitreichende Ausführungen notwendig sind, betragen die Gebühren in meiner Kanzlei im Regelfall
160,00 Euro netto zzgl. 19% USt, also 190,40 Euro brutto.

Gewerbliche Mandanten sprechen mich bitte persönlich an. Dort ist die Höhe der Gebühren unter Berücksichtigung der Bedeutung der Angelegenheit, der Schwierigkeit und der Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Wenn Sie sich nach dem Gespräch entscheiden, mich in Ihrer Angelegenheit zu beauftragen, fällt die Beratungsgebühr nicht an und die Höhe der entstehenden Gebühren hängt in den meisten Fällen von der Höhe des Gegenstandswertes (auch oft Streitwert genannt) ab. Wie dieser sich berechnet, erläutere ich Ihnen im persönlichen Gespräch. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit besteht auch hier die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung zu treffen. Dabei kann entweder eine Abrechnung auf Zeitbasis oder eine Fallpauschale vereinbart werden.

In einigen Fällen ist auch der Gegner verpflichtet, Ihnen die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
So trägt beispielsweise die Haftpflichtversicherung des Schädigers bei einem Verkehrsunfall auch die Rechtsanwaltskosten. Ebenso ist der Gegner verpflichtet, Ihnen die Rechtsanwaltskosten zu erstatten, wenn er sich mit seiner Leistung in Verzug befindet.

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung und ein geringfügiges Einkommen verfügen, kommt für Sie unter Umständen die Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) in Betracht. Nach der Höhe Ihres Einkommens richtet es sich dann, ob die Kosten komplett übernommen werden oder ob Sie eventuell Raten zahlen müssen. Ob Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, kläre ich mit Ihnen zusammen ab.

Das Wichtigste ist jedoch, dass Sie frühzeitig zum Rechtsanwalt gehen. Dies kann oft helfen spätere Streitigkeiten und noch höhere Kosten zu vermeiden. Haben Sie keine Angst und fragen Sie gezielt nach den Kosten. Ich erläutere Ihnen diese gerne.