Ist eine Kündigung, die mein Arbeitgeber meinem Ehepartner übergibt wirksam? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Ist eine Kündigung, die mein Arbeitgeber meinem Ehepartner übergibt wirksam?
Grundsätzlich ja. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 09.06.2011 sogar entschieden, dass die Kündigung als wirksam zugestellt gilt, wenn sie dem Ehepartner außerhalb der gemeinsamen Wohnung übergeben wird. Das Bundesarbeitsgericht führte in seiner Presseerklärung dazu aus, dass eine Kündigung zwar erst wirksam werde, wenn sie dem Kündigungsgegner zugegangen sei. Der Kündigende trage insoweit das Risiko des Zugangs der Kündigungserklärung. Diese sei erst dann zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelange, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen könne. Der Arbeitgeber könne das Kündigungsschreiben jedoch auch einer Person übergeben, die mit dem Arbeitnehmer in einer Wohnung lebe und aufgrund ihrer Reife und Fähigkeiten geeignet erscheine, das Schreiben an den Arbeitnehmer weiterzuleiten. Dies sei in der Regel bei Ehegatten der Fall. Im entschiedenen Fall hatte sich die Klägerin nach einem Streit von ihrem Arbeitsplatz entfernt und der Arbeitgeber hat die Kündigung dem Ehemann durch einen Boten an dessen Arbeitsplatz zugestellt. Beachten Sie vor allem, dass ab dem Zeitpunkt der wirksamen Zustellung, also auch ab der Übergabe an den Ehepartner, die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnt. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht unter: www.kanzlei-ewert.de