Beim Elterneinsatz in der Schule meiner Tochter hatte ich einen Unfall. Bin ich da überhaupt unfallversichert? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Versicherungsrecht gesetzliche Unfallversicherung – Beim Elterneinsatz in der Schule meiner Tochter hatte ich einen Unfall. Bin ich da überhaupt unfallversichert?
Für freiwillige Helfer besteht grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII werden die Helfer wie Beschäftigte des Unternehmens bzw. der öffentlichen Einrichtung tätig. Voraussetzung ist lediglich der ausdrücklice bzw. mutmaßliche Wille des Unternehmens und eine unentgeltliche Tätigkeit, die dem Unternehmen dient. Dies dürfte bei einem Arbeitseinsatz der Eltern, in der der Schule des Kindes, regelmäßig der Fall sein. Zuständig ist dann die Unfallkasse. Bei versicherten Unfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt zum Versicherungsrecht beraten.