Ich habe meinem Vermieter bereits zwei Nachmieter benannt. Trotzdem weigert er sich mich aus dem Vertrag zu entlassen. Darf er das? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Mietrecht – Leserfrage: Ich habe meinem Vermieter bereits zwei Nachmieter benannt. Trotzdem weigert er sich mich aus dem Vertrag zu entlassen. Darf er das?
Antwort: Grundsätzlich hat der Mieter keinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag, selbst wenn er einen Nachmieter stellt. Allerdings kann der Mieter ein schutzwürdiges Interesse an einer vorzeitigen Vertragsentlassung haben und einen Nachmieter stellen. Dieses Interesse muss das Interesse des Vermieters an der Erfüllung des Vertrages deutlich überwiegen. Zudem muss das Festhalten am Vertrag für den Mieter eine gewisse Härte darstellen. Dies ist nach der Rechtsprechung nur bei noch etwa über ein Jahr laufenden Verträgen gegeben. Beträgt die Vertragslaufzeit allerdings nur noch 3 Monate wird diese Härte nicht angenommen.