Kann ich auf einem Privatparkplatz abgeschleppt werden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Kann ich auf einem Privatparkplatz abgeschleppt werden?
Ja auch auf einem Privatparkplatz kann ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden. Allerdings gibt den Abschleppauftrag nicht die Polizei oder das Ordnungsamt, sondern der Eigentümer des Parkplatzes. Dieser muss die Kosten für den Abschleppdienst verauslagen. Der Eigentümer des Privatparkplatzes hat dann jedoch einen Erstattungsanspruch gegen den Halter des unberechtigt abgestellten Fahrzeuges auf Ersatz der Abschleppkosten. Das hat das Amtsgericht Hamburg mit Urteil vom 13.02.2006(AZ: 5 C 139/05) so entschieden. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Störung des Besitzes anders beseitigt werden kann oder es dem Parkplatzeigentümer tatsächlich unmöglich ist selber noch dort zu parken. So muss man beispielsweise mit einer Abschleppmaßnahme rechnen, wenn man sein Fahrzeug auf einen leeren privaten Firmenparkplatz stellt und noch genügend Platz für die Firmenfahrzeuge frei ist. Grundsätzlich darf also der rechtmäßige Eigentümer seinen Parkplatz auch mittels Abschleppmaßnahmen „verteidigen“, ohne dass große Einschränkungen bestehen.