Muss ich bei einem Stauende auf der Autobahn unbedingt mein Warnblinklicht einschalten? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 13.09.2008

artikel_13_septembert_-_websiteMuss ich bei einem Stauende auf der Autobahn unbedingt mein Warnblinklicht einschalten?

Ja. Vor allem im Hinblick auf die Folgen muss der nachfolgende Verkehr gewarnt werden. Das Landgericht Memmingen hat entschieden, dass derjenige, der es vorschriftswidrig unterlässt das Warnblinklicht einzuschalten in Höhe von 25 % für den Schaden haftbar gemacht werden kann, der entsteht, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer zu spät reagiert und auf das Stauende auffährt. Natürlich sollten hier nicht nur finanzielle Aspekte eine Rolle spielen, denn die Gefahr von schweren Verletzungen ist bei Unfällen auf Autobahnen durch die höheren Geschwindigkeiten ungleich höher.