Darf ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme, auch gegen den Willen meines Arbeitgebers? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 30.08.2008

artikel_30_augustDarf ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme, auch gegen den Willen meines Arbeitgebers?

Nein. Der Arbeitgeber erteilt den Urlaub, d.  h. grundsätzlich dürfen nicht Sie, sondern der Arbeitgeber bestimmen, wann der Urlaub genommen werden soll. Allerdings muss der Arbeitgeber auch hier einige Regeln beachten. Die Wünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen und der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden. Zudem kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ihm Urlaub im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gewährt wird. Von einer Selbstbeurlaubung sollte abgesehen werden, da dies eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen kann. Sollte der Urlaub nicht wie gewünscht gewährt werden und es wird keine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erzielt, müssen Sie Ihren Urlaubsanspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.


Wie mache ich Schadensersatzansprüche geltend, wenn ich im Urlaub im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werde? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 02.08.2008

artikel_2_august_-_websiteWie mache ich Schadensersatzansprüche geltend, wenn ich im Urlaub im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werde?

Geschädigte können bei einem Unfall mit einem Fahrzeug aus einem anderen EU Staat ihre Schadensersatzansprüche auch bei einem Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland geltend machen. Dieser muss innerhalb von 3 Monaten den Schadensersatz zahlen. Ist dies nicht möglich muss der Regulierungsbeauftragte die Gründe dafür benennen. Erhält der Geschädigte keine Antwort kann er sich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe e. V. wenden, die den Schaden reguliert. Zu beachten ist, dass trotzdem der Schadensersatz nach dem Recht des Unfalllandes gezahlt wird. So wird in Österreich grundsätzlich kein Nutzungsausfall gezahlt. Wichtig ist, dass Sie sich die Daten des Unfallgegners so genau wie möglich notieren: Name, Anschrift, Kennzeichen, Nationalitätszeichen und die Haftpflichtversicherung nebst Versicherungsnummer.