Darf ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme, auch gegen den Willen meines Arbeitgebers? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 30.08.2008

artikel_30_augustDarf ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme, auch gegen den Willen meines Arbeitgebers?

Nein. Der Arbeitgeber erteilt den Urlaub, d.  h. grundsätzlich dürfen nicht Sie, sondern der Arbeitgeber bestimmen, wann der Urlaub genommen werden soll. Allerdings muss der Arbeitgeber auch hier einige Regeln beachten. Die Wünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen und der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden. Zudem kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ihm Urlaub im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gewährt wird. Von einer Selbstbeurlaubung sollte abgesehen werden, da dies eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen kann. Sollte der Urlaub nicht wie gewünscht gewährt werden und es wird keine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erzielt, müssen Sie Ihren Urlaubsanspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.