Wie mache ich Schadensersatzansprüche geltend, wenn ich im Urlaub im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werde? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 02.08.2008

artikel_2_august_-_websiteWie mache ich Schadensersatzansprüche geltend, wenn ich im Urlaub im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werde?

Geschädigte können bei einem Unfall mit einem Fahrzeug aus einem anderen EU Staat ihre Schadensersatzansprüche auch bei einem Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland geltend machen. Dieser muss innerhalb von 3 Monaten den Schadensersatz zahlen. Ist dies nicht möglich muss der Regulierungsbeauftragte die Gründe dafür benennen. Erhält der Geschädigte keine Antwort kann er sich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe e. V. wenden, die den Schaden reguliert. Zu beachten ist, dass trotzdem der Schadensersatz nach dem Recht des Unfalllandes gezahlt wird. So wird in Österreich grundsätzlich kein Nutzungsausfall gezahlt. Wichtig ist, dass Sie sich die Daten des Unfallgegners so genau wie möglich notieren: Name, Anschrift, Kennzeichen, Nationalitätszeichen und die Haftpflichtversicherung nebst Versicherungsnummer.