Verkehrsrecht: Muss ich nach einem Verkehrsunfall gegenüber den Polizeibeamten vor Ort eine Aussage zum Unfallhergang machen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 05.07.2008

artikel_5_juli_-_websiteVerkehrsrecht – Leserfrage: Muss ich nach einem Verkehrsunfall gegenüber den Polizeibeamten vor Ort eine Aussage zum Unfallhergang machen?

Antwort: Nein, grundsätzlich sind Sie nur verpflichtet Ihre Personalien, wie Name, Anschrift, Haftpflichtversicherung etc. anzugeben. Auf Verlangen müssen Sie natürlich auch den Fahrzeugschein und Ihren Führerschein vorlegen. Zum Unfallhergang müssen Sie keine Angaben machen. Vor allem wenn Sie aufgeregt und unsicher sind, empfiehlt es sich erst einmal nichts zu sagen. Wie schnell wird in der Aufregung ein Satz schlecht formuliert. Solche Aussagen sind im Nachhinein nur schwer zu korrigieren und können auch in einem eventuellen Bußgeldverfahren gegen Sie verwendet werden. Lediglich bei Sachverhalten, die nur vor Ort festgestellt werden können, sollten Sie die Polizeibeamten bitten dies aufzunehmen. Wenn beispielsweise der Unfallgegner nicht geblinkt hat oder kein Bremslicht erkennbar war, sollte man vor Ort prüfen lassen, ob hier ein Defekt am Fahrzeug vorliegt.