Ich besitze ein Handy mit integriertem Navigationsgerät. Darf ich das Handy zum Zwecke der Navigation im Fahrzeug verwenden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 19.07.2008

artikel_19_juli_-_websiteIch besitze ein Handy mit integriertem Navigationsgerät. Darf ich das Handy zum Zwecke der Navigation im Fahrzeug verwenden?

Grundsätzlich ist die Benutzung von Mobiltelefonen nach § 23 Abs. 1 a StVO beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges verboten, wenn das Mobiltelefon dabei in der Hand gehalten werden muss. Dieses „Handyverbot“ gilt nach der Rechtsprechung auch schon dann, wenn das Handy nur in die Hand genommen wird, um auf die Uhr zu schauen oder wenn es als Diktiergerät verwendet wird. Solange man das Handy zur Navigation in der Halterung belässt passiert nichts. Wenn der Fahrer das Handy jedoch bei laufendem Motor in die Hand nimmt, um eine Veränderung der Route einzugeben oder auf das kleinere Display zu schauen, so ist dies unzulässig. Dies hat das OLG Köln mit Beschluss vom 30.06.2008 entschieden. Der Gesetzestext erfasse alle Bedienfunktionen des Mobiltelefons. Dies zeigt auch wie widersprüchlich die Regelung des § 23 Abs. 1 a StVO ist. Ein Fahrer der ein reines Navigationsgerät während der Fahrt in die Hand nimmt, wird dafür nur belangt, wenn er dadurch konkret vom Straßenverkehr abgelenkt wird. Dies ist jedoch im Regelfall schwer nachweisbar.