Sollte ich nach einem Verkehrsunfall ein Schadensgutachten erstellen lassen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Sollte ich nach einem Verkehrsunfall ein Schadensgutachten erstellen lassen?Wenn ja, muss ich das Gutachten von dem Sachverständigen erstellen lassen, den die Versicherung des Unfallverursachers beauftragen will?
Wenn kein Bagatellschaden vorliegt, der Fahrzeugschaden also einen Betrag von 750,00 Euro übersteigt, sollte man den Fahrzeugschaden von einem unabhängigen Sachverständigen durch ein Gutachten feststellen lassen. Sie sind hier nicht verpflichtet den von der Versicherung des Unfallverursachers benannten Gutachter zu beauftragen und sollten hier lieber einem freien Sachverständigen vertrauen. Die Gutachterkosten, die Ihnen entstehen, gehören zum Schaden und sind grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. Es kommt leider immer wieder vor, dass die Versicherungen das Gutachten des freien Sachverständigen „prüfen“ und herunterrechnen, weil billigerer Werkstätten zur Verfügung stehen. Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass der Geschädigte bei der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf (BGH Urteil vom 29.04.2003). Ein Verweis auf andere Werkstätten ist somit grundsätzlich nicht zulässig. Hier lohnt es sich in den meisten Fällen, nicht nachzugeben, sondern sich zur Wehr zu setzen.