Ich habe in einem Bußgeldverfahren einen Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 17.01.2009

artikel_17_01_09_-_websiteIch habe in einem Bußgeldverfahren einen Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Zunächst sind Sie nicht verpflichtet Angaben zur Sache zu machen und auch nicht zur Rücksendung des Anhörungsbogens. Es besteht lediglich die Verpflichtung des Betroffenen Angaben zu seinen Personalien zu machen. Die Angaben zu Personalien ergeben sich ja aus dem Anhörungsbogen und sind der Behörde damit schon bekannt. Der Anhörungsbogen dient nicht nur dazu, dem Betroffenen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu gewähren, sondern auch die Verjährung zu unterbrechen. Schon in diesem Stadium des Verfahrens sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und vor Einsicht des Anwalts in die Ermittlungsakte keine Angaben zur Sache tätigen, die später gegen Sie verwendet werden können. Negative Schlüsse hinsichtlich der Schuldfrage darf die Behörde aus Ihrem Schweigen nicht ziehen. Weitere Informationen auch unter www.kanzlei-ewert.de.