Wie verhalte ich mich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls richtig, wenn ich ein Ersatzfahrzeug benötige? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 31.01.2009

artikel_31_01_09_-_websiteWie verhalte ich mich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls richtig, wenn ich ein Ersatzfahrzeug benötige?

Grundsätzlich ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet die Kosten für einen Mietwagen zu übernehmen. Jedoch gilt es auch hier einiges zu beachten. So hat der BGH in seinem Urteil vom 14.10.2008 entschieden, dass der Geschädigte vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges grundsätzlich verpflichtet ist Vergleichsangebote von Konkurrenzunternehmen einzuholen. Gerade wenn der Tagesmietpreis offensichtlich zu hoch erscheint, müsse der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht auch bei anderen Autovermietern nachfragen. Er darf sich nicht darauf verlassen, wenn der Autovermieter ihm Preislisten von Konkurrenzunternehmen vorlegt. Hinsichtlich der angemessenen Dauer der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges herrschen oft unterschiedliche Auffassungen zwischen den Geschädigten und den Versicherungen. Hier lohnt es sich oft, nicht einfach aufzugeben. Weitere Informationen auch unter www.kanzlei-ewert.de.