Was ist eine Verdachtskündigung und welche Möglichkeiten gibt es sich zur Wehr zu setzen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 14.02.2009

artikel_14_02_09_-_websiteWas ist eine Verdachtskündigung und welche Möglichkeiten gibt es sich zur Wehr zu setzen?

Bei einer Verdachtskündigung kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis obwohl er eine schwere Pflichtverletzung (z.B. Straftat) des Arbeitnehmers nicht nachweisen kann. Allein ein begründeter und dringender Tatverdacht der auf objektiven Tatsachen beruht rechtfertigt die Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber auch hier einiges beachten, da ihm schon zugestanden wird, nicht die Pflichtverletzung selbst beweisen zu müssen. So ist der Betriebsrat anzuhören. Weiterhin muss nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17.06.2008 der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen haben. Wenn nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang bestehen, muss der Arbeitgeber die Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnis über ihn haben. Es lohnt sich also durchaus gegen eine Kündigung vorzugehen. Zu beachten ist bei einer Verdachtskündigung, wie bei anderen Kündigungen auch, die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Bei einer fristlosen Kündigung sind zudem die Auswirkungen auf die sozialrechtlichen Ansprüche zu beachten. So droht z.B. eine Sperrfrist durch die Agentur für Arbeit, wenn der Arbeitnehmer fristlos gekündigt wird. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht auch unter www.kanzlei-ewert.de