Was versteht man unter einem sogenannten „Augenblicksversagen“ und welche Folgen hat ein solches? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 28.02.2009

artikel_28_02_09_-_websiteWas versteht man unter einem sogenannten „Augenblicksversagen“ und welche Folgen hat ein solches?

Ein Augenblicksversagen kann dazu führen, dass trotz ordnungsgemäßer Messung bei einem Verkehrsverstoß, z.B. bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder einem Rotlichtverstoß, ausnahmsweise von einem angeordneten Fahrverbot abgesehen werden kann. Auch wenn das Bußgeldverfahren nicht eingestellt wird, besteht zumindest die Möglichkeit die Folgen für den Betroffenen zu mildern. Von einem Augenblicksversagen wird dann gesprochen wenn das verkehrswidrige Verhalten auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die auch einem sorgfältigen und pflichtbewussten Fahrzeugführer unterlaufen kann. So muss nach einem Beschluss des OLG Karlsruhe ein auswärtiger Autofahrer auf einer dreispurig ausgebauten Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h rechnen, wenn keine Gründe für eine solche Einschränkung, wie z.B. Baustelle, Belagsmängel oder ähnliches vorhanden sind. Hier ist es Aufgabe Ihres Verteidigers gerade Ihre spezielle Situation darzustellen. Daher sollten Sie vor allem keine Angaben im Anhörungsbogen selber tätigen.