Darf ich mein Motorrad schieben und abstellen, wenn ein Verkehrszeichen Krafträder verbietet? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Darf ich mein Motorrad schieben und abstellen, wenn ein Verkehrszeichen Krafträder verbietet?
Ja. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 23.02.2009 entschieden, dass das Verkehrszeichen 260 weder das Schieben von Krafträdern im gesperrten Verkehrsbereich verbiete, noch deren Parken oder Halten. Dies zeige sich durch einen Vergleich mit dem Verbot für Fahrzeuge aller Art. Dieses Verbot gelte ausdrücklich gerade nicht für das Schieben von Fahrrädern und Krafträdern. Daher könne das Zeichen 260, welches das generelle Verbotszeichen nur konkretisiert und einschränkt, nicht das Schieben von Krafträdern verbieten. Dies hätte der Verordnungsgeber sonst ausdrücklich klarstellen müssen. Das OLG widersprach damit der Entscheidung des Amtsgerichts, das den Betroffenen wegen fahrlässigen ordnungswidrigen Verhaltens verurteilt hatte. Dieser hatte sein Motorrad in einem gesperrten Bereich abgestellt und sich dahingehend eingelassen, dass Kraftrad vom Verbotsschild bis zum Abstellplatz geschoben zu haben. Gegen die Verurteilung des Amtsgerichts hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt und Recht bekommen. Hier zeigt sich wieder einmal, dass man sich mit kompetenter anwaltlicher Unterstützung durchaus erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen kann.