Welche Konsequenzen drohen beim Wenden an einer Ampelkreuzung? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Welche Konsequenzen drohen beim Wenden an einer Ampelkreuzung?
Bei einem ausdrücklichen Wendeverbot droht ein Bußgeld. Allerdings ist auch höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten, wenn kein Wendeverbot besteht. Fährt während des Wendevorgangs ein anderes Fahrzeug auf, so wird nach einer Pressemitteilung des OLG Saarbrücken aus dem Jahr 2008 eine Schadensteilung zwischen dem auffahrenden und wendenden Fahrzeug vorgenommen. Nach Ansicht des Gerichts darf ein Autofahrer im dichten Stadtverkehr an einer ampelgeregelten Kreuzung nur dann auf die andere Fahrbahnseite hinüberwechseln, um seine Fahrt in entgegengesetzer Richtung fortzusetzen (sog. U-Turn), wenn es ihm möglich ist, das beabsichtigte Fahrmanöver dem nachfolgenden Verkehr klar anzukündigen. Ist das nicht der Fall und fährt ein nachfolgendes Fahrzeug auf den Wendenden auf, haftet dieser auch dann in Höhe von 50 Prozent für den entstandenen Schaden, wenn ein „U-Turn“ an der Stelle nicht verboten ist. Grundsätzlich sollten Sie nach einem Verkehrsunfall keine Angaben zum Unfallhergang machen, sondern erst anwaltlichen Rat einholen. Falsche Formulierungen reichen den Versicherungen oft, um eine Haftungsquote zu Ihren Ungunsten zu bilden. Im Prozess lassen sich einmal getätigte Aussagen meist nur schwer korrigieren.