Wenn ich mein Fahrzeug ordnungsgemäß an einer Straße geparkt habe und anschließend ein mobiles Halteverbotschild aufgestellt wird, darf mein Fahrzeug dann abgeschleppt und mir die Kosten auferlegt werden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 09.05.2009

artikel_09_05_09_-_websiteWenn ich mein Fahrzeug ordnungsgemäß an einer Straße geparkt habe und anschließend ein mobiles Halteverbotschild aufgestellt wird, darf mein Fahrzeug dann abgeschleppt und mir die Kosten auferlegt werden?

Hier kommt es entscheidend auf den Zeitraum zwischen dem Aufstellen des mobilen Halteverbotsschildes und dem Abschleppen des parkenden Fahrzeuges an. Der Fahrzeughalter darf sich jedoch nicht darauf verlassen, dass die Parksituation über eine längere Zeit unverändert bleibt, so das VG Köln in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 03.03.08. Die Länge der verhältnismäßigen Schonzeit vom Aufstellen des Halteverbotsschildes bis zum zulässigen Abschleppen wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Die Fristen schwanken von 2 bis 4 Tagen. Es komme nach Ansicht der Gerichte auch darauf an, ob die Sperrung schon vorhersehbar gewesen sei, wie z.B. bei einer Wanderbaustelle. Wie lange vorher die Schilder angebracht wurden, ist von demjenigen darzulegen und zu beweisen, der die Halteverbotsschilder aufgestellt und dann das Abschleppen veranlasst hat. Fährt man also längere Zeit in den Urlaub und lässt sein Fahrzeug geparkt stehen, sollte man jemanden beauftragen, der regelmäßig kontrolliert, ob das Parken noch erlaubt ist. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht unter www.kanzlei-ewert.de