Wie verhalte ich mich, wenn ich nach dem Urlaub im Ausland einen Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland erhalte? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 18.07.2009

arikel_18_07_09_-_websiteWie verhalte ich mich, wenn ich nach dem Urlaub im Ausland einen Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland erhalte?

Grundsätzlich sollten Sie sich vor der Urlaubsreise erkundigen, welche Verkehrsbestimmungen im Urlaubsland gelten. So sind Bußgelder im Ausland oft höher als bei uns. Auch andere böse Überraschungen drohen. So kann in Italien bei einer Trunkenheitsfahrt über 1,5 Promille das Fahrzeug des Täters versteigert und der Betrag von den Behörden einbehalten werden. Wird Ihnen ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Inland zugestellt, so kann der Bescheid in Deutschland nicht vollstreckt werden. Diese Forderungen können auch von Inkassounternehmen vor deutschen Gerichten nicht durchgesetzt werden. Ursprünglich sollte der EU-Rahmenbeschluss zur europaweiten Vollstreckung von Geldsanktionen über 70,- Euro bereits Anfang 2009 umgesetzt werden. Diese Umsetzung ist jedoch bis auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Zur Zeit können daher nur Bußgeldbescheide aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden, da hier ein Abkommen zwischen den beiden Staaten besteht. Problematisch kann es jedoch werden, wenn Sie innerhalb der nächsten Jahre das Urlaubsland erneut besuchen. Die noch offenen Forderungen werden bis zu 5 Jahren gespeichert und können bei einer erneuten Einreise von den ausländischen Behörden vollstreckt werden. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht finden Sie unter www.kanzlei-ewert.de.