Ich habe gehört, dass im Moment von der Polizei keine Videomessungen durchgeführt werden dürfen – hat dies auch Auswirkungen auf laufende Bußgeldverfahren? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Ich habe gehört, dass im Moment von der Polizei keine Videomessungen durchgeführt werden dürfen – hat dies auch Auswirkungen auf laufende Bußgeldverfahren?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.08.2009 entschieden, dass es an einer gesetzlichen Grundlage für permanente Videoaufzeichnungen auf der Autobahn fehlt. Nach Ansicht des Gerichts werde in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der gefilmten Verkehrsteilnehmer eingegriffen. Ein solch schwerer Eingriff könne nur durch ein formelles Gesetz des Gesetzgebers erlaubt werden. Da die Videomessungen bisher nur auf interne Erlasse der zuständigen Ministerien der Bundesländer gestützt wurden, fehlt nach Ansicht der Karlsruher Richter die notwendige Rechtsgrundlage. Somit seien die entsprechenden Beweise unrechtmäßig erhoben. Ob aus dem Beweiserhebungsverbot auch ein Beweisverwertungsverbot folgt, ließen die Verfassungsrichter offen. Laufende Bußgeldverfahren, denen eine permanente Videomessung zu Grunde lag, wurden jedoch nach dem Urteil aus Karlsruhe schon durch die zuständigen Gerichte eingestellt. Wie schnell die Länder eine grundgesetzkonforme Rechtsgrundlage schaffen, um die Videomessungen weiterhin einsetzen zu können, bleibt abzuwarten. Den Betroffenen kann derzeit nur geraten werden, sich gegen entsprechende Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen. Besonders zu beachten ist dabei die zweiwöchige Einspruchsfrist nach Zustellung des Bußgeldbescheides. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht finden Sie unter www.kanzlei-ewert.de.