Hat der Autoverkäufer nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag auch Ansprüche gegen mich, weil ich mit dem Fahrzeug in der Zwischenzeit gefahren bin? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 26.09.2009

arikel_26_09_09_-_websiteHat der Autoverkäufer nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag auch Ansprüche gegen mich, weil ich mit dem Fahrzeug in der Zwischenzeit gefahren bin?

Wenn Sie ein mangelhaftes Fahrzeug gekauft haben und der Verkäufer keine Nacherfüllung vornimmt oder diese fehlschlägt, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach dem Rücktritt vom Kaufertrag haben einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen die Rückgabe des Fahrzeugs. Der Bundesgerichtshof hat am 16.09.2009 entschieden, dass auch bei einem Verbrauchsgüterkauf dem Verkäufer bei der Rückabwicklung des Vertrags nach § 346 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Gebrauchsvorteile des Fahrzeugs während der Besitzzeit des Käufers zustehe. Der Wertersatz berechnet sich dabei grundsätzlich nach einer Pauschale für jeden gefahrenen Kilometer. Das Gericht ist der Ansicht, dass auch das europäische Recht einem solchen Nutzungswertersatzanspruch nicht entgegenstehe. Ein Urteil des EuGH vom 17.4.2008 besage, dass Ersatzlieferungen für den Verbraucher zwar unentgeltlich sein müssen, damit dieser nicht an der Geltendmachung seines Rechts gehindert werde. Die Entscheidung betreffe aber nicht die Rückabwicklung des Vertrags, bei der der Käufer – anders als bei der Ersatzlieferung – seinerseits den Kaufpreis nebst Zinsen zurückerhält. Bei Fahrzeugmängeln und der Geltendmachung der entsprechenden Rechte hilft oft eine anwaltliche Beratung. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht unter www.kanzlei-ewert.de.