Darf ich mich in jedem Fall auf eine bestehende Vorfahrtsberechtigung berufen, wenn durch eine Vorfahrtsverletzung ein Unfall verursacht wird? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Darf ich mich in jedem Fall auf eine bestehende Vorfahrtsberechtigung berufen, wenn durch eine Vorfahrtsverletzung ein Unfall verursacht wird?
Nein. Sie dürfen sich Ihre Vorfahrtsberechtigung im Straßenverkehr nicht erzwingen. Eine Alleinhaftung des Unfallgegners kann zwar vorliegen, wenn dieser die Vorfahrt verletzt hat. Allerdings ist das nicht immer der Fall. So hat das Amtsgericht München am 17.07.09 entschieden, dass ein Vorfahrtsberechtigter zu 2/3 für einen Unfall haftet. Dieser war in eine ersichtlich sehr enge Straße eingefahren. Dort standen geparkte Fahrzeuge am Fahrbahnrand und ein anderes Fahrzeug hatte bereits begonnen an diesen Fahrzeugen vorbei zu fahren. Nachdem beide Fahrzeuge zunächst stehen blieben, versuchte das entgegenkommende Fahrzeug an dem Vorfahrtberechtigten vorbei zu fahren. Dabei kam es zum Unfall. Grundsätzlich muss zwar derjenige den entgegenkommenden Verkehr durchfahren lassen, auf dessen Fahrspur sich das Hindernis befindet. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Vorfahrtberechtigte das andere Fahrzeug jedoch schon im Kreuzungsbereich sehen und dort warten können. Zudem befanden sich hinter dem entgegenkommenden Fahrzeug noch weitere Fahrzeuge und hinter dem Vorfahrtberechtigten nicht. Daher hätte dieser die Situation auch durch Zurückfahren entschärfen können. Um Schwierigkeiten bei der Unfallregulierung zu vermeiden, sollten Sie sich daher rechtlich beraten lassen, bevor Sie selbst eine Unfallschilderung abgeben.