Muss ich in der kalten Jahreszeit unbedingt mit Winterreifen fahren und welche Konsequenzen drohen wenn ich das nicht mache? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Muss ich in der kalten Jahreszeit unbedingt mit Winterreifen fahren und welche Konsequenzen drohen wenn ich das nicht mache?
In § 2 Abs. 3a StVO ist geregelt, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse anzupassen ist. Dazu gehört nach Satz 2 insbesondere eine geeignete Bereifung. Was eine „geeignete Bereifung“ ist, wurde nicht definiert. Somit kann im Winter, außer mit Sommerreifen, sowohl mit Winterreifen, als auch mit Ganzjahresreifen gefahren werden. Wird auf winterlicher Fahrbahn ohne die entsprechende Bereifung gefahren droht ein Verwarngeld in Höhe von 20,00 Euro. Wurde der Verkehr sogar behindert, drohen 40,00 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Zudem kann es bei Unfällen zu einer Mithaftung kommen. So geht die Rechtsprechung z.B. davon aus, dass den mit Sommerreifen fahrenden Fahrzeugführer auch dann ein Mitverschulden am Unfall trifft, wenn ihm zwar seine Vorfahrt genommen wurde, er aufgrund eines Bremsvorgangs auf verschneiter Fahrbahn ins Schleudern geraten ist. Auch der Kaskoschutz ist in Gefahr. Bei grober Fahrlässigkeit, wenn man z.B. mit Sommerreifen in ein Skigebiet fährt, kann die Versicherung die Leistung ablehnen oder zumindest kürzen. In solchen Situationen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. In einigen europäischen Staaten existiert eine generelle „Winterreifenpflicht“, die auch für Touristen gilt.