Darf der Arbeitgeber am Heiligabend oder während einer Krankheit eine Kündigung aussprechen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 05.12.2009

Artikel_05_12_09 - websiteDarf der Arbeitgeber am Heiligabend oder während einer Krankheit eine Kündigung aussprechen?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Kündigung zu jedem Zeitpunkt aussprechen. Es ist ein verbreiteter Rechtsirrtum zu glauben, dass man während einer Krankheit oder am Heiligabend nicht gekündigt werden darf. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, dass eine Kündigung zur Unzeit ohne das Vorliegen weiterer Gründe nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Hinzukommen muss, dass der Arbeitgeber absichtlich oder unter Missachtung der persönlichen Belange des Arbeitnehmers einen Kündigungszeitpunkt wählt, der den Arbeitnehmer besonders beeinträchtigt. Selbst eine Kündigung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Angehörigen des Arbeitnehmers wurde nicht als unwirksame Kündigung zur Unzeit angesehen. Eine andere Bewertung des Einzelfalls kann sich, nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Köln, jedoch dann ergeben, wenn dem Arbeitnehmer nach einem schweren Arbeitsunfall im Krankenhaus unmittelbar vor der Operation die Kündigung ausgehändigt wird. Beachten Sie daher auch in einer besonderen Lage immer die dreiwöchige Klagefrist. Innerhalb der Frist muss man sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung zur Wehr setzen. Sie beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Durch Versäumung der Frist, wird selbst eine unrechtmäßige Kündigung wirksam. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht unter www.kanzlei-ewert.de