Darf der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers anzweifeln und sogar fristlos kündigen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 20.02.2010

Artikel_20_02_10Darf der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers anzweifeln und sogar fristlos kündigen?

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht anzweifeln darf. Eine fristlose Kündigung kann dementsprechend auch grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, der Arbeitnehmer hätte seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht. Allerdings kann der Arbeitgeber den Beweis der ärztlichen Bescheinigung widerlegen. Dafür reichen jedoch im Regelfall private Aktivitäten während der Krankheit nicht aus. Nicht einmal, dass der Arbeitnehmer während seiner Erkrankung eine Schlägerei in einem Restaurant provozieren wollte, ließ das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit ausreichen, um eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit anzunehmen. Anders ist der Fall allerdings zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer ein Angebot zur Schwarzarbeit während der Zeit der angeblichen Erkrankung annimmt. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass in einem solchen Fall der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sei und dieses Verhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung rechtfertige. Dies teilte das Gericht in seiner Pressemitteilung vom 07.12.2009 mit. Das Gericht ist der Auffassung, jeder Arbeitnehmer müsse damit rechnen, dass der Arbeitgeber in der Täuschung eine so schwerwiegende Vertragsverletzung sehe, dass er das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung kündigen werde. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht unter www.kanzlei-ewert.de