Kann der Arbeitgeber wegen schlechter Leistungen kündigen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Kann der Arbeitgeber wegen schlechter Leistungen kündigen?
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 20.11.2009 rechtfertigen schlechte Leistungen nicht ohne Weiteres eine Kündigung. Grundsätzlich kann zwar eine Schlechtleistung des Arbeitnehmers eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Allerdings ist weitere Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausgeschöpft hat. Daraus ist nach Meinung des Gerichts allerdings nicht zu folgen, dass der Arbeitnehmer seine Leistungspflicht selbst willkürlich bestimmen könne. Dem Arbeitnehmer sei es nicht gestattet, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung einseitig nach seinem Belieben zu bestimmen. Er müsse vielmehr unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten. Der Arbeitnehmer müsse tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann. Deswegen muss der Arbeitgeber nach Ansicht des Gerichts bei Fällen qualitativer Minderleistung über die bloße Fehlerquote hinaus weitere Umstände wie Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung darlegen. Dabei muss der Arbeitgeber nach Meinung der Richter auch angeben ob die Fehlerquote des Mitarbeiters auch längere Zeit über der durchschnittlichen Fehlerquote vergleichbarer Mitarbeiter liege. Nur dann könne die Kündigung gerechtfertigt sein. Lassen Sie sich nach Erhalt einer Kündigung anwaltlich beraten. Beachten Sie dabei jedoch stets die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht unter: www.kanzlei-ewert.de