Wer ist Schuld am Unfall, wenn ich eine wartende Fahrzeugkolonne links überhole und mit einem Fahrzeug zusammenstoße, welches aus einer Grundstücksausfahrt durch eine Kolonnenlücke nach links auf die Fahrbahn einbiegen wollte? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Wer ist Schuld am Unfall, wenn ich eine wartende Fahrzeugkolonne links überhole und mit einem Fahrzeug zusammenstoße, welches aus einer Grundstücksausfahrt durch eine Kolonnenlücke nach links auf die Fahrbahn einbiegen wollte?
Hier haftet grundsätzlich derjenige, der aus einem Grundstück auf die Straße einbiegen will. Dieser muss sich nach § 10 Satz 1 StVO so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. So hat auch das Oberlandesgericht Rostock in seinem Urteil vom 19.02.2010 entschieden. Wenn Sie eine wartende Fahrzeugreihe ordnungsgemäß links überholen, müssen Sie nach Ansicht des Gerichts nicht mit Fahrzeugen rechnen, die aus einer Ausfahrt kommend eine Kolonnenlücke kreuzen. Den Benutzer einer Grundstücksausfahrt treffen wesentlich strengere Sorgfaltspflichten gegenüber den Teilnehmern des fließenden Verkehrs. Dem Fahrzeugführer der aus einem Grundstück ausfährt sei es, so die Richter, bei hohem Verkehrsaufkommen ohne Weiteres zuzumuten sich von einem anderen Verkehrsteilnehmer in die Straße einweisen zu lassen oder von einem Einfahren in die Fahrbahn nach links Abstand zu nehmen und sich erst in die andere Fahrtrichtung einzuordnen und dann später bei Gelegenheit in die gewünschte Fahrtrichtung zu wechseln. Anderes gilt nur, wenn dem Überholenden ein Verkehrsverstoß vorzuwerfen ist, wie das Überfahren einer durchgezogenen Linie oder von Sperrflächen. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de