Wie kann man sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Wehr setzten? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 16.10.2010

Artikel_16_10_10Wie kann man sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Wehr setzten?

Grundsätzlich ist es immer anzuraten sich bei einer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid anwaltlich beraten zu lassen. Insbesondere sollten Sie selbst keine Angaben zum Tatvorwurf machen und die zweiwöchige Einspruchsfrist beachten. Ihr Rechtsanwalt wird Akteneinsicht beantragen und an Hand der Akte überprüfen, ob Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen. Die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Messung und Dokumentation der Messung sind von Messgerät zu Messgerät unterschiedlich und können vom Rechtsanwalt überprüft werden. Die ermittelten Messfehler, macht Ihr Rechtsanwalt dann geltend und kann so z.B. eine Einstellung des Verfahrens oder einen höheren Toleranzabzug erreichen. So hat das Amtsgericht Lübben am 16.03.2010 entschieden, dass ein Fahrer, der von einer Geschwindigkeitsmessung betroffen war, freizusprechen ist. Im entschiedenen Fall bestätigte der Messbeamte trotz Vorliegens gravierender Mängel in der vom Hersteller vorgeschriebenen Fotoliniendokumentation des Messgerätes die ordnungsgemäße Aufstellung des Messgerätes gemäß den Herstellervorgaben. Diese widersprüchliche Angabe des Messbeamten führte dazu, dass das Gericht insgesamt begründete Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Aufstellung und Anwendung des Messgerätes durch den Beamten hatte. Aufgrund der unzulänglichen Dokumentation war dem Gericht eine Plausibilitätsprüfung verwehrt, so dass es den betroffenen Fahrzeugführer freisprach. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de