Wer haftet, wenn ein Radfahrer auf einem nicht gestreuten Radweg bei Glatteis stürzt und sich verletzt? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Wer haftet, wenn ein Radfahrer auf einem nicht gestreuten Radweg bei Glatteis stürzt und sich verletzt?
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 30.04.2010 entschieden, dass Radfahrer, die auf einem ungestreuten Radweg zu Fall kommen durchaus einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Gemeinde haben können. Das Gericht hat festgestellt, dass auf Radwegen zwar keine generelle Streupflicht für die Gemeinde bestehe. Allerdings gelte etwas anderes für wichtige und gefährliche Fahrbahnstellen. Dazu zähle nach Ansicht des Gerichts auch der zentrale Verkehrsknotenpunkt der kleinen Gemeinde, an dem die Klägerin mit ihrem Fahrrad gestürzt war. Auch dass die Gemeindesatzung eine Streupflicht erst ab 7.30 Uhr vorschrieb, konnte nach Meinung der Richter die Gemeinde nicht von ihrer Verkehrssicherungspflicht entbinden. Der Schulbeginn in der betreffenden Gemeinde war schon um 7:30 Uhr und ortsansässige Discounter hatten schon um 7:00 Uhr geöffnet. Daher müsse der Bürger nicht damit rechnen, dass zentrale Verkehrswege erst um 7:30 Uhr gestreut werden. Allerdings sah das Gericht eine hälftige Mithaftung der Klägerin. Diese hätte die Glätte erkennen können und hätte entsprechend vorsichtiger fahren müssen. Daher wurde der gestürzten Radfahrerin, die einen offenen Bruch am Ellenbogen erlitten hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,- Euro zugesprochen. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de