Kann mir auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden, wenn ich ein Tempo 30 Schild gar nicht sehen konnte, weil es z.B. verdeckt war? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Kann mir auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden, wenn ich ein Tempo 30 Schild gar nicht sehen konnte, weil es z.B. verdeckt war?
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 30.09.2010 entschieden, dass ein Verkehrsschild, dass die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, aber wegen starkem Baumwuchs nicht erkennbar ist, auch keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein kann. Lediglich eine Geschwindigkeitsübertretung über der in Ortschaften grundsätzlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h könne dem Betroffenen vorgeworfen werden. Im entschiedenen Fall war ein Taxifahrer in eine Straße eingebogen, bei der das Verkehrsschild, welches die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzte, nicht erkennbar war, weil es durch Baumwuchs vollständig verdeckt war. Das Amtsgericht hatte den Betroffenen trotzdem wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehend von 30 km/h verurteilt. Der Betroffene hätte nach Ansicht des Amtsgerichts erkennen können, dass es sich um eine Tempo 30 Zone handelt. Es seien Fahrbahnverengungen vorhanden gewesen und an den Kreuzungen hätte die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gegolten. Dieses Urteil hob das OLG Hamm auf. Die Richter stellten fest, dass ein nicht wahrnehmbares Verkehrsschild gar keine Rechtswirkungen entfaltet und damit nicht auf die subjektive Wahrnehmung des Betroffenen abgestellt werden kann. Lassen Sie sich beim Erhalt eines Bußgeldbescheides daher rechtlich beraten. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de