Darf ich meinen Urlaub auch ohne Urlaubsbewilligung des Arbeitgebers selbst antreten? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 19.03.2011

Artikel_19_03_2011Darf ich meinen Urlaub auch ohne Urlaubsbewilligung des Arbeitgebers selbst antreten?

Nein. Bewilligt der Arbeitgeber Ihnen keinen Urlaub, dürfen Sie den Urlaub nicht eigenmächtig selbst antreten. Eine eigenmächtige Selbstbeurlaubung stellt eine schwere Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Sie müssen eine Klage auf Urlaubserteilung beim Arbeitsgericht erheben. Ein Urlaubsanspruch besteht z.B. für einen Arbeitnehmer im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Im Einzelfall ist jedoch auch bei einer Selbstbeurlaubung eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Eine 51jährige Mitarbeiterin einer Behörde hatte dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie nach fast einem halben Jahr Krankheit wieder arbeitsfähig sein werde und ihr Arzt ihr geraten habe zur besseren Genesung zunächst in den Urlaub zu fahren. Die Behörde verweigerte die Bewilligung des Urlaubs. Daraufhin fuhr die Arbeitnehmerin eigenmächtig in den Urlaub und wurde fristlos gekündigt. Nach Ansicht der Richter sei zu Gunsten der Arbeitnehmerin die lange beanstandungsfreie Beschäftigungszeit zu berücksichtigen und dass aufgrund ihrer Ausbildung und Tätigkeit bei der Behörde ihre Chancen auf dem freien Arbeitsmarkt sehr schlecht seien. Im Falle einer fristlosen Kündigung sollten Sie sich daher sofort rechtlich beraten lassen. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht: www.kanzlei-ewert.de