Wer haftet bei einer Falschbetankung meines Fahrzeugs? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 02.04.2011

Artikel_02_04_2011Wer haftet bei einer Falschbetankung meines Fahrzeugs?

Nach der Einführung des neuen Treibstoffs E10 stellen sich viele Autofahrer die Frage, wer haftet eigentlich, wenn durch eine Falschbetankung ein Motorschaden eintritt. Gerichtliche Entscheidungen zur Falschbetankung gab es auch schon vor der Einführung des neuen Treibstoffs. Diese können Anhaltspunkte liefern, wie eine rechtliche Bewertung aussehen könnte. So hat das Oberlandesgericht Hamm am 22.10.10 entschieden, dass der Tankstellenbetreiber haftet, wenn ein Tankstellenmitarbeiter eine Falschbetankung des Fahrzeugs des Kunden vornimmt. Dem Fahrzeugbesitzer kann kein Mitverschulden angelastet werden, wenn er den Tankstellenmitarbeiter beim Tankvorgang nicht kontrolliert hat. Eine Mithaftung kann auch nicht damit begründet werden, dass der Fahrzeugführer erst nach 40 km Fahrtstrecke ein Ruckeln wahrnimmt und das Fahrzeug erst dann abstellt, der Motorschaden wegen der Fahrtstrecke zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits eingetreten ist. Der Fahrzeugführer hatte ja keinerlei Anhaltspunkte an eine Falschbetankung als Fehlerursache zu denken. Wenn der Kunde selbst tankt, haftet er auch bei verwirrender Anordnung und Beschriftung der Zapfsäulen, wenn er statt Diesel Supertreibstoff tankt. Dies hat ebenfalls das OLG Hamm entschieden. Ob allerdings die Hersteller, Werkstätten oder Tankstellen bei fehlerhaften Auskünften in Bezug auf die E10 Verträglichkeit der Fahrzeuge haften ist juristisch noch völlig offen. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de