Ist es zulässig, dass in Arbeits- oder Tarifverträgen der Urlaubsanspruch nach dem Lebensalter gestaffelt ist? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Ist es zulässig, dass in Arbeits- oder Tarifverträgen der Urlaubsanspruch nach dem Lebensalter gestaffelt ist?
Nein. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 18.01.2011 dürfte dies nicht zulässig sein. Geklagt hatte eine 24jährige, der nach dem Tarifvertrag nur 34 Tage Urlaub zustanden. Mitarbeiter nach dem vollendeten 30. Lebensjahr hatten jedoch Anspruch auf 36 Tage Urlaub. Das Gericht sah hierin eine Altersdiskriminierung, die auch nicht nach § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gerechtfertigt sei. Eine solche mögliche sachliche Rechtfertigung hätte sich im Tarifvertrag nicht gefunden und das Argument des Arbeitgebers der längere Urlaubsanspruch für ältere Arbeitnehmer diene der Vereinbarkeit von Familie und Beruf komme nicht zum Tragen. Damit steht allen Arbeitnehmern, die unter die Geltung solcher Tarifverträge fallen der gleiche und somit der höchste geregelte Urlaubsanspruch zu. Die Entscheidung wurde zwar für einen Tarifvertrag getroffen, jedoch dürfte dies damit erst recht für Arbeitsverträge mit entsprechenden Klauseln gelten, die unterschiedliche Urlaubsansprüche gestaffelt nach dem Lebensalter vorsehen. Das entscheidende Gericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch das BAG diese Entscheidung bestätigen wird. Da auch Ausnahmen denkbar und möglich sind, sollten Sie sich im Zweifel rechtlich beraten lassen. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht: www.kanzlei-ewert.de