Welche Konsequenzen drohen, wenn mir auf einem öffentlichen Parkplatz ein Einkaufswagen gegen ein parkendes Fahrzeug rollt und ich einfach losfahre? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Welche Konsequenzen drohen, wenn mir auf einem öffentlichen Parkplatz ein Einkaufswagen gegen ein parkendes Fahrzeug rollt und ich einfach losfahre?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 07.11.2011 entschieden, dass auch bei einer solchen Verkehrssituation ein Unfall im Straßenverkehr vorliegt. Damit muss genau wie bei einem Unfall zwischen zwei Fahrzeugen an der Unfallstelle gewartet werden, um insbesondere dem Geschädigten die Feststellung zur eigenen Person und der Art der Beteiligung am Unfall zu ermöglichen. Fährt man einfach los, droht eine strafrechtliche Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Fahrerflucht bezeichnet. Das Oberlandesgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von drei Monaten. Zudem werden bei einer solchen strafrechtlichen Verurteilung sieben Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. Das Gericht war der Ansicht, dass Fahrzeuge auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz, auf dem auch Einkaufswagen bewegt werden, dort einer erhöhten Gefährdung durch wegrollende Einkaufswagen ausgesetzt seien und sich im Schadensfall dieses Risiko realisiert. Sollten Sie mit dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat konfrontiert werden, sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich durch einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Im Gegensatz zu einem verbreiteten Irrtum dürfen auch keine negativen Schlüsse daraus gezogen werden, wenn Sie sich zunächst auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de; Der Autor ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.