Ich wurde geblitzt und habe auf meinem Tacho eine niedrigere Geschwindigkeit abgelesen, als sie mir nun vorgeworfen wird. Kann es lohnend sein sich hier zur Wehr zu setzen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Ich wurde geblitzt und habe auf meinem Tacho eine niedrigere Geschwindigkeit abgelesen, als sie mir nun vorgeworfen wird. Kann es lohnend sein sich hier zur Wehr zu setzen?
Immer wieder stellen sich Geschwindigkeitsmessungen als falsch heraus. In den letzten Jahren stand das Poliscan Speed Messgerät immer wieder in der Kritik, weil die genaue Messwertbildung nicht vollständig durch einen gerichtlichen Sachverständigen überprüft werden kann. Allerdings gilt das Verfahren nach ständiger Rechtsprechung als sogenanntes „standardisiertes Messverfahren“, so dass der Betroffene bzw. sein Verteidiger durch konkrete Beweisanträge die Überprüfung durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten herbeiführen muss. Der Sachverständige Dipl.Phys. Klaus Schmedding hat 160 Falldatensätze des Messgerätes ausgewertet und dies in der Dezemberausgabe der Zeitschrift Deutsches Autorecht veröffentlicht. Bei seiner Auswertung hat der Sachverständige festgestellt, dass die Messwerte der ersten und der letzten Erfassungsposition des Fahrzeugs während der Messtrecke erheblich voneinander abweichen können. Nach Auffassung des Sachverständigen resultiert dies aus Messungen an unterschiedlichen reflektierenden Flächen am gemessenen Fahrzeug. Diese geräteinterne Toleranzbreite der einzelnen Messwerte sei nach Ansicht des Sachverständigen zu groß. Es sei auch nicht klar welcher Messwert letztlich als Ergebnis angezeigt werde. Gerade bei Fahrverboten oder bei geringer Überschreitung von Grenzwerten zu höheren Punkten ist daher eine Überprüfung zu empfehlen. So werden bei einer Überschreitung von 25 km/h ein Punkt und bei einer Überschreitung von 26 km/h drei Punkte eingetragen. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de; Der Autor ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.