Was muss ich wegen der Änderung des Punktesystems bei einem neuen Bußgeldbescheid beachten? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 01.02.2014

Artikel_01_02_14Was muss ich wegen der Änderung des Punktesystems bei einem neuen Bußgeldbescheid beachten?

Am 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister zum Fahreignungsregister und die Fahrerlaubnis wird, statt bei 18, bereits bei 8 Punkten entzogen. Wenn ein neues Bußgeldverfahren droht, sollte man jetzt sehr umsichtig handeln. Es zählt nicht der Tag des Verstoßes, sondern der Tag der Eintragung. Es kommt darauf an, ob schon Voreintragungen bei Ihnen bestehen. Dann würden neue Punkte, die bis zum 01.05.2014 eingetragen werden, die Löschung der alten Punkte hemmen. Hier kann eine professionelle Verteidigung erreichen, dass die neuen Punkte erst nach dem 01.05.2014 eingetragen werden und damit die alten Punkte schneller gelöscht werden. Bestehen keine Voreintragungen, sollte versucht werden einen Eintrag der Punkte vor dem 01.05.2014 anzustreben, da nach altem Recht die Tilgungsfristen kürzer sind. Zudem entfallen im neuen System viele Möglichkeiten zum Punkteabbau. Es kann durch ein Fahreignungsseminar nur einmal in 5 Jahren 1 Punkt abgebaut werden, wenn nicht mehr als 5 Punkte vorliegen. Bis zum 01.05.2014 können die jetzigen Möglichkeiten zum Punkteabbau noch genutzt werden. Sie können bis zu einem Stand von 8 Punkten noch 4 Punkte abbauen, bis zu einem Stand von 9-13 Punkten können zwei Punkte abgebaut werden. Auch bei mehr als 14 Punkten können noch Punkte abgebaut werden. Lassen Sie sich daher bei einem Bußgeldverfahren frühzeitig rechtlich beraten. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de; Der Autor ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.