Darf ich die Busspur benutzen, wenn ich sowieso an der nächsten Kreuzung rechts abbiegen möchte? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 29.03.2014

Artikel_29_03_14Darf ich die Busspur benutzen, wenn ich sowieso an der nächsten Kreuzung rechts abbiegen möchte?

Nein. Es kann ein Bußgeld in Höhe von 15-35 Euro gegen Sie verhängt werden, egal wie lange Sie die Busspur benutzen. Zudem kann es für Sie noch sehr viel teurer werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Das Amtsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az. 101 C 259/11) entschieden, dass die Haftungssituation anders zu bewerten ist, wenn ein Fahrzeugführer die Busspur benutzt. Ein Linksabbieger haftet vollständig für einen Unfall, wenn er beim Abbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt. Im entschiedenen Fall hatte eine Corsa-Fahrerin die Busspur genutzt, weil der Verkehr sich in den beiden „normalen“ Fahrspuren staute und sie an der nächsten Kreuzung rechts abbiegen wollte. An dieser Kreuzung wollte ein entgegenkommender BMW links abbiegen. Der BMW tastete sich durch die Fahrzeugkolonne der beiden „normalen“ Fahrspuren und fuhr dann über die Busspur. Dort kam es zur Kollision mit der Corsa-Fahrerin. Das Gericht urteilte, dass die Corsa-Fahrerin zu 60% hafte und der BMW-Fahrer zu 40%. Dem Abbieger sei es zwar möglich gewesen, den Gegenverkehr zumindest so einzusehen, dass er den Unfall hätte vermeiden können. Allerdings sei die Busspur nicht zu befahren. Dieser grobe Verkehrsverstoß überwiege die Tatsache, dass der BMW-Fahrer noch größere Sorgfalt beim Abbiegevorgang hätte an den Tag legen müssen. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de; Der Autor ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.