Darf ich das Navigationsgerät im Fahrzeug während der Fahrt bedienen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Darf ich das Navigationsgerät im Fahrzeug während der Fahrt bedienen?
Nein. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden. Im entschiedenen Fall wollte sich ein Fahrer eines Mietwagens nach einem Überholmanöver vergewissern, ob er bereits an einer bestimmten Raststätte vorbei gefahren war und tätigte entsprechende Eingaben am Gerät. Dabei verringerte sich sein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, so dass er eine Kollision nicht mehr verhindern konnte. Der Vermieter des Fahrzeugs verlangte vom Fahrer wegen grober Fahrlässigkeit den Ersatz des gesamten Schadens und nicht nur der Selbstbeteiligung. Das Landgericht Potsdam gab der Klage statt. Die Richter waren der Ansicht, dass Eingaben im Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken o.ä. nur im Stand zu erfolgen haben und während der Fahrt allein die automatischen und selbsttätig angezeigten Informationen je nach vorheriger Programmierung abgerufen werden sollen. Dies entspreche nicht nur den Empfehlungen des ADAC, sondern sei auch in den Bedienungsanleitungen der Geräte so dargestellt. Auch im Anzünden einer Zigarette mit dem im Fahrzeug installierten Zigarettenanzünder könne ein grob fahrlässiges Verhalten gesehen werden, wenn hierdurch der Fahrer derart abgelenkt werde, dass er das Verkehrsgeschehen nicht mehr überblicken kann. Lassen Sie sich daher immer anwaltlich beraten, bevor Sie eine Äußerung über den Unfallhergang abgeben. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de