Wie verhalte ich mich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls richtig, wenn ich ein Ersatzfahrzeug benötige? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 31.01.2009

artikel_31_01_09_-_websiteWie verhalte ich mich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls richtig, wenn ich ein Ersatzfahrzeug benötige?

Grundsätzlich ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet die Kosten für einen Mietwagen zu übernehmen. Jedoch gilt es auch hier einiges zu beachten. So hat der BGH in seinem Urteil vom 14.10.2008 entschieden, dass der Geschädigte vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges grundsätzlich verpflichtet ist Vergleichsangebote von Konkurrenzunternehmen einzuholen. Gerade wenn der Tagesmietpreis offensichtlich zu hoch erscheint, müsse der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht auch bei anderen Autovermietern nachfragen. Er darf sich nicht darauf verlassen, wenn der Autovermieter ihm Preislisten von Konkurrenzunternehmen vorlegt. Hinsichtlich der angemessenen Dauer der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges herrschen oft unterschiedliche Auffassungen zwischen den Geschädigten und den Versicherungen. Hier lohnt es sich oft, nicht einfach aufzugeben. Weitere Informationen auch unter www.kanzlei-ewert.de.


Ich habe in einem Bußgeldverfahren einen Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 17.01.2009

artikel_17_01_09_-_websiteIch habe in einem Bußgeldverfahren einen Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Zunächst sind Sie nicht verpflichtet Angaben zur Sache zu machen und auch nicht zur Rücksendung des Anhörungsbogens. Es besteht lediglich die Verpflichtung des Betroffenen Angaben zu seinen Personalien zu machen. Die Angaben zu Personalien ergeben sich ja aus dem Anhörungsbogen und sind der Behörde damit schon bekannt. Der Anhörungsbogen dient nicht nur dazu, dem Betroffenen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu gewähren, sondern auch die Verjährung zu unterbrechen. Schon in diesem Stadium des Verfahrens sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und vor Einsicht des Anwalts in die Ermittlungsakte keine Angaben zur Sache tätigen, die später gegen Sie verwendet werden können. Negative Schlüsse hinsichtlich der Schuldfrage darf die Behörde aus Ihrem Schweigen nicht ziehen. Weitere Informationen auch unter www.kanzlei-ewert.de.


Sollte ich nach einem Verkehrsunfall ein Schadensgutachten erstellen lassen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 03.01.2009

artikel_03_01_09_-_websiteSollte ich nach einem Verkehrsunfall ein Schadensgutachten erstellen lassen?Wenn ja, muss ich das Gutachten von dem Sachverständigen erstellen lassen, den die Versicherung des Unfallverursachers beauftragen will?

Wenn kein Bagatellschaden vorliegt, der Fahrzeugschaden also einen Betrag von 750,00 Euro übersteigt, sollte man den Fahrzeugschaden von einem unabhängigen Sachverständigen durch ein Gutachten feststellen lassen. Sie sind hier nicht verpflichtet den von der Versicherung des Unfallverursachers benannten Gutachter zu beauftragen und sollten hier lieber einem freien Sachverständigen vertrauen. Die Gutachterkosten, die Ihnen entstehen, gehören zum Schaden und sind grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. Es kommt leider immer wieder vor, dass die Versicherungen das Gutachten des freien Sachverständigen „prüfen“ und herunterrechnen, weil billigerer Werkstätten zur Verfügung stehen. Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass der Geschädigte bei der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf (BGH Urteil vom 29.04.2003). Ein Verweis auf andere Werkstätten ist somit grundsätzlich nicht zulässig. Hier lohnt es sich in den meisten Fällen, nicht nachzugeben, sondern sich zur Wehr zu setzen.