Verkehrsunfall: Viele Versicherungen kürzen – Setzen Sie sich zur Wehr – Artikel im Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Presseartikel,Verkehrsrecht,Versicherungsrecht von Thomas Ewert 30.05.2009

artikel_30_05_09Verkehrsunfall: Viele Versicherungen kürzen – Setzen Sie sich zur Wehr

Gerade bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen kürzen viele Versicherungen bei den Schadenspositionen. So wird beispielsweise trotz Vorliegens eines Sachverständigengutachtens von Seiten der Versicherungen immer wieder versucht die dort kalkulierten Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu kürzen. Bei fiktiver Abrechnung des Geschädigten auf Basis des Gutachtens legen die Versicherungen dann die Stundenverrechnungssätze einer günstigeren freien Werkstatt zu Grunde und rechnen damit den Schadensbetrag herunter. Auch wenn die Rechtsprechung der Gerichte teils uneinheitlich ist und es auch immer auf den Einzelfall ankommt, bestehen gute Chancen sich gegen solche Kürzungen zur Wehr zu setzen. So hat das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 30.06.2008 entschieden, dass der fiktiv abrechnende Geschädigte sich nicht auf eine freie Werkstatt verweisen lassen muss. Nach Ansicht des Gerichts liege keine wirtschaftliche Gleichwertigkeit gegenüber einer Reparatur in einer Fachwerkstatt vor. Auch bei älteren Fahrzeugen habe der Geschädigte den Anspruch auf Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt. „Der Marke“ komme nach Meinung des Gerichts eine wertbildende Komponente zu, die sich auch nicht auf Grund des Alters verliere.

Auch bei der Erstattung von Mietwagenkosten oder der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall geschieht es oft, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht den gesamten Betrag zahlt.

Bei Verkehrsunfällen empfiehlt es sich daher zunächst einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Die Anwaltskosten sind grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu erstatten. Die Regulierung des Verkehrsunfalls wird so von Anfang an professionell durchgeführt und der Anwalt erklärt Ihnen, worauf Sie achten müssen, um nicht später auf einigen Kosten sitzen zu bleiben.

Einen Anwalt mit der Unfallregulierung beauftragen bedeutet nicht, die Versicherung sofort zu verklagen. Vielmehr kann man als Geschädigter mit der Versicherung auf gleicher Augenhöhe verhandeln. Ein Verkehrsanwalt berät die Geschädigten kompetent und unabhängig. Sie lassen ja ihren Zahnarzt auch nicht ihr Fahrzeug reparieren.

Gerade bei Personenschäden kann ein juristischer Laie kaum einschätzen, ob die von der Versicherung angebotene Entschädigungssumme angemessen ist. Hier stehen bei schwereren Gesundheitsverletzungen oft einige tausend Euro auf dem Spiel. Besondere Vorsicht ist auch bei Abfindungsvergleichen geboten. Hier erklärt der Geschädigte, dass er mit der Zahlung eines bestimmten Betrages durch die Versicherung insgesamt und vollständig entschädigt ist. Es werden dabei auch zukünftige und nicht vorhersehbare Schäden erfasst.

Einige Schadenspositionen sind dem Geschädigten oft gar nicht bekannt. So z.B. der Haushaltsführungsschaden, der dem Geschädigten zusteht, wenn er aufgrund unfallbedingter Verletzungen seinen Haushalt nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang führen kann.


Kann eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung wegen einer langen Betriebszugehörigkeit unwirksam sein? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 23.05.2009

artikel_23_05_09_-_websiteKann eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung wegen einer langen Betriebszugehörigkeit unwirksam sein?

Grundsätzlich ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen. Nur im Ausnahmefall kann auch sofort gekündigt werden. Weiterhin ist bei jeder fristlosen Kündigung eine Interessenabwägung vorzunehmen. Dort müssen auch die zu Gunsten des Arbeitnehmers sprechenden Faktoren berücksichtigt werden. So hat das Landesarbeitsgericht Hessen am 03.09.08 entschieden, dass selbst eine grobe Beleidigung des Vorgesetzten nicht unbedingt eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Arbeitgeber habe zwar ein Interesse daran sich selbst und seine Führungskräfte vor Beleidigungen zu schützen. Es müsse jedoch nach Ansicht der Richter zu Gunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass dieser sich glaubhaft entschuldigt habe und es sich um eine einmalige Verfehlung eines langjährigen Mitarbeiters gehandelt habe. Eine lange Betriebszugehörigkeit schützt natürlich nicht umfänglich. Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 01.08.2008 entschieden, dass auch ein langjähriger Mitarbeiter fristgerecht gekündigt werden kann, wenn er wiederholt gegen das betriebliche Rauchverbot verstößt und deswegen auch schon mehrfach abgemahnt wurde. In vielen Fällen lohnt es sich gegen eine Kündigung vorzugehen. Gerade auch im Hinblick auf die weiteren Folgen. So droht bei einer fristlosen Kündigung die Anordnung einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld durch die Arbeitsagentur.


Wenn ich mein Fahrzeug ordnungsgemäß an einer Straße geparkt habe und anschließend ein mobiles Halteverbotschild aufgestellt wird, darf mein Fahrzeug dann abgeschleppt und mir die Kosten auferlegt werden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 09.05.2009

artikel_09_05_09_-_websiteWenn ich mein Fahrzeug ordnungsgemäß an einer Straße geparkt habe und anschließend ein mobiles Halteverbotschild aufgestellt wird, darf mein Fahrzeug dann abgeschleppt und mir die Kosten auferlegt werden?

Hier kommt es entscheidend auf den Zeitraum zwischen dem Aufstellen des mobilen Halteverbotsschildes und dem Abschleppen des parkenden Fahrzeuges an. Der Fahrzeughalter darf sich jedoch nicht darauf verlassen, dass die Parksituation über eine längere Zeit unverändert bleibt, so das VG Köln in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 03.03.08. Die Länge der verhältnismäßigen Schonzeit vom Aufstellen des Halteverbotsschildes bis zum zulässigen Abschleppen wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Die Fristen schwanken von 2 bis 4 Tagen. Es komme nach Ansicht der Gerichte auch darauf an, ob die Sperrung schon vorhersehbar gewesen sei, wie z.B. bei einer Wanderbaustelle. Wie lange vorher die Schilder angebracht wurden, ist von demjenigen darzulegen und zu beweisen, der die Halteverbotsschilder aufgestellt und dann das Abschleppen veranlasst hat. Fährt man also längere Zeit in den Urlaub und lässt sein Fahrzeug geparkt stehen, sollte man jemanden beauftragen, der regelmäßig kontrolliert, ob das Parken noch erlaubt ist. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht unter www.kanzlei-ewert.de