Muss ich während des gesamten Winters mit Winterreifen fahren und kann bei einem Verstoß ein Bußgeld verhängt werden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Muss ich während des gesamten Winters mit Winterreifen fahren und kann bei einem Verstoß ein Bußgeld verhängt werden?
Seit dem 04.12.2010 wurde die bis dahin geltende Pflicht zum Fahren mit angemessener Bereifung bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen konkretisiert und auch die Bußgelder bei Zuwiderhandlungen erhöht. Nach wie vor gibt es jedoch keinen festgeschriebenen Zeitraum in dem das Fahren mit Winterreifen verpflichtend ist. Allerdings wurden die Straßenbedingungen konkret benannt bei denen ein KFZ nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Es handelt sich dabei nach § 2 Abs. 3a StVO um Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Bei den genannten Fahrbahnverhältnissen gilt also eine generelle Winterreifenpflicht. Es kommt jedoch immer auf die Fahrbahnverhältnisse der konkret benutzten Straße an und nicht auf die generellen Wetterverhältnisse. Es wurde bei der Neuregelung allerdings nicht klargestellt, was unter einem Winterreifen zu verstehen ist. Insgesamt dürfen wohl sämtliche Reifen die als M+S Reifen gekennzeichnet sind und so verkauft werden (also auch entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen) und sämtliche Reifen die mit dem Bergpiktogramm und der Schneeflocke gekennzeichnet sind benutzt werden. Bei einem Verstoß mit Behinderung des Verkehrs wird eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro fällig, ansonsten in Höhe von 40 Euro. Es wird jeweils ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht: www.kanzlei-ewert.de