Muss ich beim Motorrad fahren neben einem Helm auch zwingend andere Schutzkleidung tragen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam
Muss ich beim Motorrad fahren neben einem Helm auch zwingend andere Schutzkleidung tragen?
Es besteht beim Motorrad fahren lediglich eine Helmpflicht. Darüber hinausgehende gesetzliche Normen die das Tragen bestimmter Sicherheitskleidung vorschreiben existieren nicht. Allerdings kann das Fahren ohne Schutzkleidung negative Folgen haben. Bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht ist die Rechtsprechung in der Vergangenheit bei einem Verkehrsunfall naturgemäß davon ausgegangen, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld erheblich gekürzt oder gänzlich ausgeschlossen ist. In diesen Fällen wurde ein erhebliches Mitverschulden des Motorradfahrers angenommen, selbst wenn der Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hatte. Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist in einem Urteil vom 23.07.2009 noch weiter gegangen und hat entschieden, dass einem Motorradfahrer auch dann ein erhebliches Mitverschulden vorzuwerfen ist, wenn dieser statt Schutzkleidung nur eine Stoffhose getragen und erhebliche Verletzungen an den Beinen erlitten hat. Die Richter sind der Ansicht, dass eine besondere Gefährlichkeit beim Motorrad fahren aufgrund der Instabilität des Fahrzeugs auch im normalen Verkehr vorliege. Daher trage ein ordentlicher und verständiger Motorradfahrer auch bei „kleineren Maschinen“ zur Vermeidung eigenen Schadens entsprechende Schutzkleidung. Sofern er darauf verzichte, gehe er bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls ein, so dass es angemessen sei das Schmerzensgeld zu kürzen. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht unter www.kanzlei-ewert.de