Wie verhalte ich mich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls richtig, wenn ich ein Ersatzfahrzeug benötige? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 31.01.2009

artikel_31_01_09_-_websiteWie verhalte ich mich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls richtig, wenn ich ein Ersatzfahrzeug benötige?

Grundsätzlich ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet die Kosten für einen Mietwagen zu übernehmen. Jedoch gilt es auch hier einiges zu beachten. So hat der BGH in seinem Urteil vom 14.10.2008 entschieden, dass der Geschädigte vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges grundsätzlich verpflichtet ist Vergleichsangebote von Konkurrenzunternehmen einzuholen. Gerade wenn der Tagesmietpreis offensichtlich zu hoch erscheint, müsse der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht auch bei anderen Autovermietern nachfragen. Er darf sich nicht darauf verlassen, wenn der Autovermieter ihm Preislisten von Konkurrenzunternehmen vorlegt. Hinsichtlich der angemessenen Dauer der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges herrschen oft unterschiedliche Auffassungen zwischen den Geschädigten und den Versicherungen. Hier lohnt es sich oft, nicht einfach aufzugeben. Weitere Informationen auch unter www.kanzlei-ewert.de.


Ich habe in einem Bußgeldverfahren einen Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 17.01.2009

artikel_17_01_09_-_websiteIch habe in einem Bußgeldverfahren einen Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Zunächst sind Sie nicht verpflichtet Angaben zur Sache zu machen und auch nicht zur Rücksendung des Anhörungsbogens. Es besteht lediglich die Verpflichtung des Betroffenen Angaben zu seinen Personalien zu machen. Die Angaben zu Personalien ergeben sich ja aus dem Anhörungsbogen und sind der Behörde damit schon bekannt. Der Anhörungsbogen dient nicht nur dazu, dem Betroffenen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu gewähren, sondern auch die Verjährung zu unterbrechen. Schon in diesem Stadium des Verfahrens sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und vor Einsicht des Anwalts in die Ermittlungsakte keine Angaben zur Sache tätigen, die später gegen Sie verwendet werden können. Negative Schlüsse hinsichtlich der Schuldfrage darf die Behörde aus Ihrem Schweigen nicht ziehen. Weitere Informationen auch unter www.kanzlei-ewert.de.


Sollte ich nach einem Verkehrsunfall ein Schadensgutachten erstellen lassen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 03.01.2009

artikel_03_01_09_-_websiteSollte ich nach einem Verkehrsunfall ein Schadensgutachten erstellen lassen?Wenn ja, muss ich das Gutachten von dem Sachverständigen erstellen lassen, den die Versicherung des Unfallverursachers beauftragen will?

Wenn kein Bagatellschaden vorliegt, der Fahrzeugschaden also einen Betrag von 750,00 Euro übersteigt, sollte man den Fahrzeugschaden von einem unabhängigen Sachverständigen durch ein Gutachten feststellen lassen. Sie sind hier nicht verpflichtet den von der Versicherung des Unfallverursachers benannten Gutachter zu beauftragen und sollten hier lieber einem freien Sachverständigen vertrauen. Die Gutachterkosten, die Ihnen entstehen, gehören zum Schaden und sind grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. Es kommt leider immer wieder vor, dass die Versicherungen das Gutachten des freien Sachverständigen „prüfen“ und herunterrechnen, weil billigerer Werkstätten zur Verfügung stehen. Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass der Geschädigte bei der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf (BGH Urteil vom 29.04.2003). Ein Verweis auf andere Werkstätten ist somit grundsätzlich nicht zulässig. Hier lohnt es sich in den meisten Fällen, nicht nachzugeben, sondern sich zur Wehr zu setzen.


Kann ich auf einem Privatparkplatz abgeschleppt werden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 27.09.2008

artikel_27_septembert_-_websiteKann ich auf einem Privatparkplatz abgeschleppt werden?

Ja auch auf einem Privatparkplatz kann ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden. Allerdings gibt den Abschleppauftrag nicht die Polizei oder das Ordnungsamt, sondern der Eigentümer des Parkplatzes. Dieser muss die Kosten für den Abschleppdienst verauslagen. Der Eigentümer des Privatparkplatzes hat dann jedoch einen Erstattungsanspruch gegen den Halter des unberechtigt abgestellten Fahrzeuges auf Ersatz der Abschleppkosten. Das hat das Amtsgericht Hamburg mit Urteil vom 13.02.2006(AZ: 5 C 139/05) so entschieden. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Störung des Besitzes anders beseitigt werden kann oder es dem Parkplatzeigentümer tatsächlich unmöglich ist selber noch dort zu parken. So muss man beispielsweise mit einer Abschleppmaßnahme rechnen, wenn man sein Fahrzeug auf einen leeren privaten Firmenparkplatz stellt und noch genügend Platz für die Firmenfahrzeuge frei ist. Grundsätzlich darf also der rechtmäßige Eigentümer seinen Parkplatz auch mittels Abschleppmaßnahmen „verteidigen“, ohne dass große Einschränkungen bestehen.


Muss ich bei einem Stauende auf der Autobahn unbedingt mein Warnblinklicht einschalten? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 13.09.2008

artikel_13_septembert_-_websiteMuss ich bei einem Stauende auf der Autobahn unbedingt mein Warnblinklicht einschalten?

Ja. Vor allem im Hinblick auf die Folgen muss der nachfolgende Verkehr gewarnt werden. Das Landgericht Memmingen hat entschieden, dass derjenige, der es vorschriftswidrig unterlässt das Warnblinklicht einzuschalten in Höhe von 25 % für den Schaden haftbar gemacht werden kann, der entsteht, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer zu spät reagiert und auf das Stauende auffährt. Natürlich sollten hier nicht nur finanzielle Aspekte eine Rolle spielen, denn die Gefahr von schweren Verletzungen ist bei Unfällen auf Autobahnen durch die höheren Geschwindigkeiten ungleich höher.


Darf ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme, auch gegen den Willen meines Arbeitgebers? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Arbeitsrecht,Leserfragen von Thomas Ewert 30.08.2008

artikel_30_augustDarf ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme, auch gegen den Willen meines Arbeitgebers?

Nein. Der Arbeitgeber erteilt den Urlaub, d.  h. grundsätzlich dürfen nicht Sie, sondern der Arbeitgeber bestimmen, wann der Urlaub genommen werden soll. Allerdings muss der Arbeitgeber auch hier einige Regeln beachten. Die Wünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen und der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden. Zudem kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ihm Urlaub im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gewährt wird. Von einer Selbstbeurlaubung sollte abgesehen werden, da dies eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen kann. Sollte der Urlaub nicht wie gewünscht gewährt werden und es wird keine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erzielt, müssen Sie Ihren Urlaubsanspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.


Wie mache ich Schadensersatzansprüche geltend, wenn ich im Urlaub im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werde? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 02.08.2008

artikel_2_august_-_websiteWie mache ich Schadensersatzansprüche geltend, wenn ich im Urlaub im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werde?

Geschädigte können bei einem Unfall mit einem Fahrzeug aus einem anderen EU Staat ihre Schadensersatzansprüche auch bei einem Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland geltend machen. Dieser muss innerhalb von 3 Monaten den Schadensersatz zahlen. Ist dies nicht möglich muss der Regulierungsbeauftragte die Gründe dafür benennen. Erhält der Geschädigte keine Antwort kann er sich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe e. V. wenden, die den Schaden reguliert. Zu beachten ist, dass trotzdem der Schadensersatz nach dem Recht des Unfalllandes gezahlt wird. So wird in Österreich grundsätzlich kein Nutzungsausfall gezahlt. Wichtig ist, dass Sie sich die Daten des Unfallgegners so genau wie möglich notieren: Name, Anschrift, Kennzeichen, Nationalitätszeichen und die Haftpflichtversicherung nebst Versicherungsnummer.


Ich besitze ein Handy mit integriertem Navigationsgerät. Darf ich das Handy zum Zwecke der Navigation im Fahrzeug verwenden? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 19.07.2008

artikel_19_juli_-_websiteIch besitze ein Handy mit integriertem Navigationsgerät. Darf ich das Handy zum Zwecke der Navigation im Fahrzeug verwenden?

Grundsätzlich ist die Benutzung von Mobiltelefonen nach § 23 Abs. 1 a StVO beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges verboten, wenn das Mobiltelefon dabei in der Hand gehalten werden muss. Dieses „Handyverbot“ gilt nach der Rechtsprechung auch schon dann, wenn das Handy nur in die Hand genommen wird, um auf die Uhr zu schauen oder wenn es als Diktiergerät verwendet wird. Solange man das Handy zur Navigation in der Halterung belässt passiert nichts. Wenn der Fahrer das Handy jedoch bei laufendem Motor in die Hand nimmt, um eine Veränderung der Route einzugeben oder auf das kleinere Display zu schauen, so ist dies unzulässig. Dies hat das OLG Köln mit Beschluss vom 30.06.2008 entschieden. Der Gesetzestext erfasse alle Bedienfunktionen des Mobiltelefons. Dies zeigt auch wie widersprüchlich die Regelung des § 23 Abs. 1 a StVO ist. Ein Fahrer der ein reines Navigationsgerät während der Fahrt in die Hand nimmt, wird dafür nur belangt, wenn er dadurch konkret vom Straßenverkehr abgelenkt wird. Dies ist jedoch im Regelfall schwer nachweisbar.


Verkehrsrecht: Muss ich nach einem Verkehrsunfall gegenüber den Polizeibeamten vor Ort eine Aussage zum Unfallhergang machen? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Verkehrsrecht von Thomas Ewert 05.07.2008

artikel_5_juli_-_websiteVerkehrsrecht – Leserfrage: Muss ich nach einem Verkehrsunfall gegenüber den Polizeibeamten vor Ort eine Aussage zum Unfallhergang machen?

Antwort: Nein, grundsätzlich sind Sie nur verpflichtet Ihre Personalien, wie Name, Anschrift, Haftpflichtversicherung etc. anzugeben. Auf Verlangen müssen Sie natürlich auch den Fahrzeugschein und Ihren Führerschein vorlegen. Zum Unfallhergang müssen Sie keine Angaben machen. Vor allem wenn Sie aufgeregt und unsicher sind, empfiehlt es sich erst einmal nichts zu sagen. Wie schnell wird in der Aufregung ein Satz schlecht formuliert. Solche Aussagen sind im Nachhinein nur schwer zu korrigieren und können auch in einem eventuellen Bußgeldverfahren gegen Sie verwendet werden. Lediglich bei Sachverhalten, die nur vor Ort festgestellt werden können, sollten Sie die Polizeibeamten bitten dies aufzunehmen. Wenn beispielsweise der Unfallgegner nicht geblinkt hat oder kein Bremslicht erkennbar war, sollte man vor Ort prüfen lassen, ob hier ein Defekt am Fahrzeug vorliegt.


Ich habe meinem Vermieter bereits zwei Nachmieter benannt. Trotzdem weigert er sich mich aus dem Vertrag zu entlassen. Darf er das? – Leserfrage Blickpunkt Potsdam

Geschrieben in Leserfragen,Mietrecht von Thomas Ewert 07.06.2008

artikel_7_juni_-_website1Mietrecht – Leserfrage:  Ich habe meinem Vermieter bereits zwei Nachmieter benannt. Trotzdem weigert er sich mich aus dem Vertrag zu entlassen. Darf er das?

Antwort: Grundsätzlich hat der Mieter keinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag, selbst wenn er einen Nachmieter stellt. Allerdings kann der Mieter ein schutzwürdiges Interesse an einer vorzeitigen Vertragsentlassung haben und einen Nachmieter stellen. Dieses Interesse muss das Interesse des Vermieters an der Erfüllung des Vertrages deutlich überwiegen. Zudem muss das Festhalten am Vertrag für den Mieter eine gewisse Härte darstellen. Dies ist nach der Rechtsprechung nur bei noch etwa über ein Jahr laufenden Verträgen gegeben. Beträgt die Vertragslaufzeit allerdings nur noch 3 Monate wird diese Härte nicht angenommen.

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